Abfinden
, verb. irreg. act.
S. Finden. Einen abfinden, ihn wegen seiner
Ansprüche befriedigen, ihm geben, was ihm gehöret, und damit gehen
lassen. Seine Gläubiger abfinden, oder sich mit ihnen abfinden.
Doch gabst du ihr aus eitlem Sinn Den besten Kern des Lebens
hin, Gott ward mit Hülsen abgefunden, Can.
Besonders in den Rechten, jemanden durch ein Äquivalent
von allen Ansprüchen auf eine Erbschaft ausschließen. Einen Prinzen
abfinden, ihm seinen Unterhalt auswerfen, damit er auf die Länder keinen
weitern Anspruch machen dürfe. Ein abgefundener oder apanagirter Herr. In
gleicher Bedeutung saget man auch, sich mit einem wegen einer Sache abfinden,
sich durch Abtretung des schuldigen Theiles mit ihm vergleichen. Sie werden
sich schon mit mir abfinden, Gell.Anm. Ein Urtheil finden, bedeutete ehedem so
viel, als ein Urtheil sprechen, und abfinden, durch Urtheil und Recht
entscheiden. Daher sind die Abfinder in den Holsteinischen Landgerichten das,
was in andern Gegenden die Beysitzer und Schöppen sind. Vermuthlich stammt
die heutige Bedeutung des Zeitwortes abfinden daher. Abfinden und abgüten
werden in dem gemeinen Rechte oft als Synonyma gebraucht. In andern Gegenden,
z. B. im Jülichischen, wird abgüten nur von den Töchtern
gebraucht, wenn sie vermittelst einer Mitgabe von der Erbschaft ausgeschlossen
werden. In dem Deutschen Staatsrechte findet noch ein anderer Unterschied
Statt. Abgefundene Töchter sind diejenigen, welche vermittelst einer
erhöheten Mitgabe nach Ausgang des männlichen Geschlechtes ihrer
Linie durch die entfernten Stammvettern von der Erbschaft zwar ausgeschlossen
worden, aber doch nach Erlöschung des ganzen männlichen Stammes ihren
Regreß darauf behalten; abgegütete Töchter aber diejenigen,
welche durch eine ansehnliche Erhöhung des Heirathsgutes auf immer davon
ausgeschlossen worden. Für abfinden, apanagiren, war ehedem auch abbannen
üblich, von Bann, Gericht, gerichtliche Entscheidung; Abgebannte
Brüder, abgefundene. Und es ist die Frage, ob sich das mittlere Lat.
apanare, Franz. apanager; davon nicht schicklicher würde herleiten lassen,
als von panis, wie gemeiniglich geschiehet. Eine Bemerkung, welche ich dem Hrn.
Diac. Rinderling in Kalbe zu danken habe. [
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