Abgewinnen
, verb. irreg. act.
S. Gewinnen. Durch glückliche Bemühung, durch
Bemühung verbunden mit Glück von einem andern erhalten. Zunächst
im Spiele. Einem sein Geld abgewinnen. In weiterer Bedeutung auf andere Art,
woran das Glück seinen Theil hat, von einem bekommen. Einem den Vorzug
abgewinnen. Dem Feinde eine Schlacht abgewinnen. Glauben sie, daß
dieß der Weg ist, einer Frau ihre Liebe abzugewinnen? Weiße. In noch
weiterer Bedeutung, auf jede mühsame Art von einer Person oder Sache
erhalten. Ich, der ich mir noch nie einen reimlosen Vers habe abgewinnen
können, Less. Er sahe kein Mittel, der Natur diese Veränderung
abzugewinnen, ebend. Einer Sache Geschmack abgewinnen, eigentlich, ihren wahren
Geschmack empfinden; figürlich Geschmack an derselben bekommen, Gefallen
daran finden.Anm. Abgewinnen bedeutete ehedem auch durch Urtheil und Recht
erhalten. Der Gebrauch dieses Zeitwortes mit Auslassung der vierten Endung der
Sache ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, obgleich Günther singt:
Die Jugend war an nichts, als der Gestalt zu schauen, Die in
dem Sarge noch der Schönsten abgewinnt.
[
47-48]