Abfangen
, verb. irreg. act.
S. Fangen. 1) Durch Fangen seinem rechtmäßigen
Herren entziehen. Einem die Tauben, dem Nachbar das Wild abfangen. So auch
figürlich, einem das Wasser abfangen, heimlich entziehen und auf seinen
Grund und Boden leiten. 2) In den Bergwerken, das Gestein oder Erdreich mit
Hölzern oder Balken stützen, oder einfassen, damit es nicht einfalle.
Den Sand mit Zimmerwerk abfangen, bey Absinkung eines Schachtes. 3) Bey den
Jägern, einen Hirsch abfangen, ihm den Fang geben, oder ihn mit dem
Hirschfänger tödten. So auch die Abfangung. [
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