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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Abergläubig | | Die Aberklaue

Ab-erkennen

, verb. irreg. act. ( S. Erkennen.) Einem etwas aberkennen, es ihm durch ein Erkenntniß, oder förmliches Urtheil absprechen.
- - Es mag der Leute Wahn Mir immerhin die Klugheit aberkennen, Haged.
In der Schweiz bedeutet abkennen, durch ein Urtheil abschaffen, aufheben. [31-32]
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