Der Abbruch
, des -es, plur. die -üche, von dem Verbo abbrechen, in
einigen figürlichen Bedeutungen. 1) Die Handlung des Abbrechens, so wohl
in der eigentlichen Bedeutung, besonders in den Bergwerken, als auch in den
uneigentlichen des Abzuges am Preise, am Gelde; ohne Plural. Ich muß ohne
Abbruch bezahlet werden. Sich Abbruch thun, sich an der Nothdurft und am
Vergnügen etwas abbrechen. In den Marschländern bedeutet Abbruch,
Nieders. Afbrake, Afdrang, dasWegspühlen eines angesetzten Landes oder
Ufers durch die Wellen oder den Strom. 2) Dasjenige was abgebrochen ist,
besonders in den Bergwerken, ingleichen in den Marschländern, ein von dem
Wasser wieder weggespühltes angesetztes Land; mit dem Plural. Bey den
Schriftgießern ist Abbruch das überflüssige Metall, welches
über der Form stehen bleibt, und abgebrochen wird. Am häufigsten aber
3) in figürlicher Bedeutung, für Verminderung des Vermögens, des
Ansehens, des Rechtes, der Würde, wofür auch das sich weiter
erstreckende Nachtheil gebraucht wird; ohne Plural. Einem Abbruch thun. Abbruch
an seiner Ehre, an seinem guten Nahmen, an seinem Vermögen leiden. Dadurch
geschiehet seinem Ansehen Abbruch. Den Gesetzen Abbruch thun. Zuweilen auch
für Schaden, Nachtheil überhaupt. Dem Feinde vielen Abbruch thun. Im
Bergbaue ist dem harten Gesteine Abbruch thun, es durch geschickte Mittel
brechen.Anm. Das Beywort abbrüchig, könnte allenfalls etwas bedeuten,
das sich leicht abbrechen läßt. Allein, wenn es einige für
nachtheilig gebrauchen, so ist das völlig wider die Natur der
Beywörter auf -ig. Eben dieses gilt auch von
unabbrüchig. [
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