Abbringen
, verb. irreg. act. (
S. Bringen.) 1) Eigentlich wegbringen, wegschaffen. Ich
kann den Schmutz nicht abbringen. In der Landwirthschaft bringt man das Heu,
das Getreide ab, wenn man es abmähet, oder abschneidet. 2) Figürlich.
a) Entfernen. Einen von dem rechten Wege abbringen. Ich bin dadurch ganz von
meinem Gegenstande abgebracht worden. b) Bewegen, etwas fahren zu lassen. Einen
von seiner Meinung, von seinem Sinne, von seinem Vorhaben abbringen. Nichts
konnte ihn von dem Müßiggange abbringen. c) Aufhören machen, von
Gebräuchen und Gewohnheiten. Eine Gewohnheit, ein Recht, eine Mode
abbringen; besonders wenn solches nach und nach, durch bloße Unterlassung
der Ausübung geschiehet. Geschiehet es durch einen Befehl, so heißt
es eigentlich abschaffen, obgleich dieses im gemeinen Leben auch abbringen
genannt wird. Daher die Abbringung in den obigen Bedeutungen. [
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