Unbefangen
, [
831-832] adj. et adv. auf keine
nachtheilige Art eingeschränkt. Ein aufgeklärtes und unbefangenes Gemüth,
welches von keinen Vorurtheilen oder Leidenschaften eingeschränkt wird, ein
unbefangenes Gewissen, nicht ein reines Gewissen, sondern ein aufgeklärtes,
welches durch keine Grundsätze auf eine zu ängstliche Art eingeschränket wird.
Es ist von dem Zeitworte befangen, welches ehedem mit einer Befriedigung
umfangen oder umgeben, figürlich aber auch auf allerley Art einschränken,
bedeutete. Ehedem sagte man, vor Gericht, oder mit einem Prozesse befangen
seyn, mit einer Krankheit, mit Schlaf befangen seyn, befallen; mit Liebe gegen
eine Person befangen seyn, Liebe gegen sie empfinden.