Unbefleckt
, [
831-832] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von befleckt, nicht befleckt, auch im figürlichen Verstande. Ein
unbeflecktes Gewissen, welches sich keiner vorsetzlichen Schuld bewußt ist. Ein
unbefleckter Wandel. In engerer Bedeutung, von keinen Vergehungen wider die
Keuschheit besteckt. Selig ist die Unfruchtbare, die unbefleckt ist, Weish. 3,
13. Das Ehebett unbefleckt erhalten. Im figürlichen Verstande schon bey dem
Kero und Notker ungeflecchot. Daher die Unbeflecktheit.