Der Großvogt
Der Großvogt,
[
819-820] des -es, plur. die -vögte, in
einigen Ländern, der oberste und vornehmste Vogt, der andere Vögte unter sich
hat. In dem Fürstenthume Zelle hatte sonst der Großvogt in Haushaltungs- und
Rechtssachen die Aufsicht über die Amtsvogteyen, welche Würde aber seit 1772
aufgehoben ist. Zu Scheningen im Braunschweigischen ist der Großvogt Richter
über die Salzwerke, und hat den Kleinvogt unter, den Salzgrefen aber über sich.
S. Vogt. [
819-820]