Die Gefälle
Die Gefälle,
[
471-472] sing. inus. dasjenige was von
einem Grundstücke fällt, dessen Ertrag, die Einkünfte von demselben, und in
engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, die Abgaben, welche man dem Grundherren
oder der Obrigkeit von einem Gute oder von einer Sache entrichtet;
Herrengefälle. Die Gefälle entrichten. In einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem
nur Velle. Vor diesem bedeutete es auch eine Erbschaft, die einem andern an-
oder zufällt, und war alsdann auch in der einfachen Zahl üblich.
S. Angefäll.