Zwiefältig
, [
1791-1792] adj. et adv. auch ein
vermehrendes Zahlwort, wie zwiefach, und in eben derselben Bedeutung, nur daß
es, so wie die meisten Zahlwörter mit -faltig und -fältig im Hochdeutschen
größten Theils veraltet ist. Im Nieders. twevoldig, bey dem Kero zuuifalda, bey
dem Ottfried zuuifalta.