Zweyhändig
, [
1787-1788] adj. et adv. 1. Zwey Hände
habend; ein ungewöhnliches Wort. 2. In engerer Bedeutung heißt derjenige
zweyhändig, welcher die linke Hand eben so fertig gebrauchen kann, als die
rechte; zum Unterschiede von demjenigen, welcher entweder bloß links oder bloß
rechts ist.