Zutreiben
, [
1777-1778] verb. irreg. (
S. Treiben.) 1. Neutrum, mit haben. (1) Anfangen,
ingleichen fortfahren, lebhaft zu treiben. (2) Im Hüttenbaue ist zutreiben, bey
dem Abtreiben mehr Silber ausbringen, als man sich von der Beschickung
versprochen hatte; da denn dieser Überschuß der Zutrieb genannt wird. 2.
Activum, durch Treiben, d. i. heftig schlagen, verschließen, zumachen. Im
Deichbaue wird der Deich zugetrieben, wenn er mit einem krummen Pfahle fest
geschlagen wird.