Zuständig
, [
1775-1776] adj. et adv. von dem vorigen
Worte, so fern es ehedem den Besitzstand bedeutete, gehörend, jemandes
Eigenthum ausmachend. Das Gut ist einem Fremden zuständig, gehöret einem
Fremden. Daher die Zuständigkeit, welches doch im Oberdeutschen üblicher ist,
als im Hochdeutschen, was einem zustehet, ihm gehöret.