Zusetzen
, [
1773-1774] verb. reg. welches in einer
doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. (1) Zu einem andern Dinge
setzen, oder nähern, absolute und mit Verschweigung dieses andern Dinges.
Besonders in den Küchen, wo man die Speisen zusetzt, wenn man sie an das Feuer
setzt. (2) Durch Hinzuthuung vermehren; wieder auf verschiedene Art, für dazu
setzen. Im Spiele setzt man, z. B. acht Groschen zu, wenn man sie zu dem schon
stehenden Gelde hinzu thut. Man setzt in einer Erzählung zu, wenn man unwahre
Umstände als wahr beyfügt. (3) Nach und nach verlieren; eine Figur der vorigen
Bedeutung, vornehmlich des Zusetzens im Spiele. Hundert Thaler bey einer Sache
zusetzen, sie aus seinem Vermögen dabey verlieren. Er hat sein ganzes Vermögen
bey der Handlung zugesetzt. Auch absolute und als ein Neutrum: du wirst dabey
zusetzen. (4) Durch ein davor gesetztes Ding verschließen, oder zumachen. Den
Ofen zusetzen, durch eine davor gesetzte Thür. In der Schifffahrt setzt man die
Segel zu, wenn man ihre Winkel vorwärts bieget. 2. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte haben. (1) Einem zusetzen, stark in ihn dringen, es sey nun mit
Worten, oder auf andere Art. Jemanden mit Worten zusetzen. Du weißt, wie oft
ich ihm mit Thränen zugesetzt. Einer Festung mit Kanonen zusetzen, sie lebhaft
beschießen. Dem Feinde scharf zusetzen, ihn nachdrücklich angreifen. Einem mit
dem Trunke zusetzen, ihn zum Trinken nöthigen. (2) In der Landwirthschaft
setzen die Schafe zu, wenn sie vier Jahr alt werden, und folglich keine Zähne
mehr bekommen, dergleichen Schafe daselbst auch zusetzige genannt werden. So
auch das Zusetzen.
S. auch der Zusatz. [
1773-1774]