Zuschreiben
, [
1771-1772] verb. irreg. act. (
S. Schreiben.) 1. An jemanden schreiben, eine seltene
und um der Zweydeutigkeit Willen meist veraltete Bedeutung. Einem eine
Nachricht zuschreiben, sie ihm überschreiben. (
S. Zuschrift.) 2. Dediciren. Einem ein Buch zuschreiben.
(
S. Zuschrift.) 3. Für den Urheber ausgeben, beylegen.
Jemanden ein Buch zuschreiben, ihn für dessen Verfasser ausgeben. Sich etwas
aus Stolz zuschreiben. 4. Einem etwas zuschreiben, es ihm zu Gute auf seine
Rechnung schreiben, im Gegensatze des Abschreibens. Jemanden zehn Thaler
zuschreiben. Einem ein Haus zuschreiben, es auf seinen Nahmen schreiben.