Zuschleppen
, [
1771-1772] verb. reg. act. Einem etwas
zuschleppen, es zu ihm schleppen. In weiterer Bedeutung und im verächtlichen
Verstande, theils es ihm in Menge zubringen: der belagerten Stadt viele
Lebensmittel zuschleppen; theils einem etwas verstohlner Weise zubringen: einem
Gefangenen etwas zuschleppen.