Zuschanzen
, [
1769-1770] verb. reg. act. in der
vertraulichen Sprechart. Einem etwas zuschanzen, auf eine gute Art
veranstalten, daß er es erhalte. Könnte er uns nicht ein Paar reiche Parthien
zuschanzen? Gell. Einem eine Erbschaft zuschanzen. Es ist ohne Zweifel von
Schanzen, so fern es in dem Würfelspiele werfen, und in weiterer Bedeutung,
spielen ist, so daß zuschanzen eigentlich im Spiele gewinnen lassen bedeutet,
so wie abschanzen ehedem für abgewinnen üblich war.
S. Schanzen.