Zurichten
, [
1767-1768] verb. reg. act. 1. Die
gehörige Richtung, und in weiterer Bedeutung, die zu einer Absicht nöthige
Beschaffenheit ertheilen, doch nur in manchen einzelnen Fällen, dagegen in den
meisten bereiten und zubereiten üblicher sind. Die Speisen zurichten, bereiten.
So auch die Zurichtung. Bey den Bäckern hat das Wort seine Zurichtung, wenn es
genug Gahre hat. In weiterer Bedeutung ist es zuweilen so viel als
veranstalten. Einem ein Unglück zurichten. 2. Figürlich, doch nur im gemeinen
Leben. (a) Beschmutzen. Sich zurichten. (b) Verunstalten, verderben. Jemanden
sehr übel zurichten, durch Schläge, in einem Duell, u. s. f.