Zureichen
, [
1765-1766] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum, hinreichen, damit der andere
es nehme. Der Handlanger reicht dem Maurer die Steine und den Mörtel zu. 2. Als
ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, zu einer Absicht genug, hinlänglich
seyn. Mein Vermögen, meine Kräfte reichen zu dieser Sache nicht zu. Daher das
Partici- pium zureichend, hinlänglich. Der zureichende Grund, in der neuern
Philosophie, dasjenige, woraus sich alles an einem Dinge herleiten lässet, so
daß kein anderer Grund weiter nöthig ist. In beyden Formen ist zureichen ein
edlerer Ausdruck für das niedere zulangen, obgleich zulänglich von dieser
Niedrigkeit frey ist. [
1767-1768]