Zurecht
, [
1765-1766] adv. gehörig zubereitet, in
die gehörige Lage, Verfassung. Sich zurecht machen, sich zubereiten, besonders
in Ansehung der Kleidung. Die Speisen, das Essen zurecht machen, es zum
Auftragen zubereiten. Etwas zurecht setzen, es in die gehörige, zur
gegenwärtigen Absicht nöthige Lage setzen. So auch, zurecht legen, stellen u.
s. f. Jemanden den Kopf zurecht setzen, ihn mit Ernst nach seinem Willen
lenken. Ich will ihm den Kopf schon zurecht rücken, Gell. Mit etwas zurecht
kommen, im gemeinen Leben, seine Absicht damit erreichen. Nach einer andern
Figur geht zurecht kommen, zunächst auf den bürgerlichen Wohlstand. Wie kommt
er zurecht? wie kommt er fort? wie gehet es ihm? Bey der Waare würde ein
Kaufmann schlecht zurecht kommen, er würde dabey wenig gewinnen, Schaden
leiden. Ich würde am schlimmsten dabey zurecht kommen, wenn nichts daraus
würde, Weiße; ich würde am meisten dabey leiden. Anm. Es ist von dem Adverbio
recht und der Präposition zu. Da die Bedeutung hier sehr elliptisch ist, so
schreibt man es billig als Ein Wort.