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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Zungensünde | | Zunöthigen

Zunicken

, [1765-1766] verb. reg. act. et neutr. 1. Neutrum, mit haben, auf jemanden nicken. Der Rathsherr nicht ihr zu in langer Staatsperücke, Zach. 2. Activum, durch Nicken zu erkennen geben. Jemanden Beyfall zunicken.
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