Der Zungendrescher
, [
1763-1764] des -s, plur. ut nom. sing.
eine Benennung eines zanksüchtigen und ränkevollen Advocaten, welchen man auch
wohl einen Rabulisten nennet. Die letzte Hälfte ist ohne Zweifel von dreschen,
plaudern, (
S. dasselbe und Dräuschen;) daher Zungendrescher
eigentlich bloß einen Schwätzer bedeutet, folglich den Begriff sehr
unvollkommen ausdrückt. Da überdieß die Zusammensetzung sehr elliptisch ist,
und einen Menschen bezeichnet, der mit der Zunge drischt, so ist das Wort
dieser Mängel wegen der Beybehaltung unwerth, wenn man auch die darin liegende
Tavtologie mit der Nothwendigkeit entschuldigen wollte, einen Drescher in
diesem Verstande von Dreschern in der gewöhnlichen Bedeutung zu unterscheiden.