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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Zunftmeister | | Der Zunftverwandte

Das Zunftrecht

, [1763-1764] des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, in eine geschlossene Handwerkszunft vereiniget zu seyn; ohne Plural. 2. Gerechtsamen und Verbindlichkeiten, welche mit einer Zunft verbunden sind.
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