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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Zunftherr | | Zunftgemäß

Zünftig

, [1761-1762] adj. et adv. 1. In eine Zunft vereiniget, Zunftrecht habend. Ein zünftiges Handwerk, im Gegensatze eines unzünftigen und freyen. 2. Zu einer Zunft gehörig, in derselben gegründet. So auch die Zünftigkeit.
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