Zudringlich
, [
1745-1746] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Sich jemanden dringend, d. i. wider dessen Willen, mit einer Art von Gewalt,
nähernd. Zudringlich seyn, ein zudringlicher Mensch. 2. Figürlich nennt man
denjenigen zudringlich, welcher sich wider des andern Willen in eine Sache
mischet, ingleichen, der wider des andern Willen und Veranlassung Streit mit
ihm suchet.