Die Zubuße
, [
1741-1742] plur. doch nur von mehrern
Summen oder Quantitäten, die -n, der Beytrag zu Bestreitung der Kosten einer
Unternehmung; ein nur noch im Bergbaue und ähnlichen Anstalten übliches Wort,
wo es den Beytrag an den Kosten bedeutet, welchen die Gewerken oder
Interessenten nach Abzug der Ausbeute noch zuschießen müssen. Daher die
Zubußzeche, oder Zubußgrube, eine Zeche, welche noch nicht so viel einträgt,
daß die Kosten davon bestritten werden können, sondern, wozu die Gewerken
nachschießen müssen. Der Zubußzettel, worauf dieser Nachschuß verzeichnet ist.
Der Zubußbothe, der dergleichen Zettel den Gewerken überbringt, und die Zubuße
einnimmt.