Die Zinszahl
, [
1723-1724] plur. die -en, ein nur in der
Chronologie üblicher Ausdruck, wo der Römer Zinszahl, Lat. Indiction, oder
Cyclus Indictionum, eine wiederkehrende Reihe von 15 Jahren ist, welche sich
mit dem 1sten Jan. anfängt. Sie hat den Nahmen von einem Gebrauche der alten
Römischen Kaiser, alle 15 Jahre in den Provinzen einen gewissen Kopfzins
einfordern zu lassen.