Der Zinsleisten
, [
1723-1724] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden, z. B. im Chursächsischen, eine Verschreibung über
rückständige Zinsen. Eine landschaftliche Obligation nebst den dazu gehörigen
Zinsleisten. Leisten bedeutet hier ohne Zweifel so viel, als ein schmahles
Stück Papier, worauf man dergleichen Verschreibungen zu schreiben pflegt, daher
sie mit einem halb Franz. Worte auch Zins-Coupons heißen.
S. die Leiste.