Der Zeugwärter
, [
1701-1702] des -s, plur. ut nom. sing.
derjenige, welchem die Aufsicht über den Zeug, d. i. über die Werkzeuge, oder
Geräthschaften gewisser Art, anvertrauet ist, dergleichen Zeugwärter man so
wohl bey der Jägerey, als bey den Armeen in Ansehung des Geschützes, hat.
S. auch Zeugmeister.