Das Zeughaus
, [
1699-1700] des -es, plur. die -häuser. 1.
Überhaupt, ein jedes Gebäude, in welchem Geräthschaften, oder Werkzeuge einer
gewissen Art in Menge verwahret werden. So heißen in den Seestädten die
Vorrathshäuser, worin die zum Bau und zur Ausrüstung der Schiffe nothwendigen
Geräthschaften aufbehalten werden, Zeughäuser. In dem Jagdwesen ist Zeughaus,
dasjenige Gebäude, worin der Jagdzeug verwahret wird, wo es auch der Zeugstadel
heißt. 2. In engerer Bedeutung ist es ein Gebäude, worin das Geschütz und
andere Kriegesgeräthschaften aufbewahret werden. 3. Bey den Papiermachern ist
es ein Zimmer, in welchem der halbe Zeug so lange verwahret wird, bis man ihn
in dem Holländer zu ganzem Zeuge macht.