Zahnen
, [
1647-1648] verb. reg. welches auf
gedoppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben,
die ersten Zähne bekommen. Das Kind zahnet. 2. Als ein Activum. (a) Mit Zähnen
versehen. Ein Rad, einen Kamm zahnen. Gezahntes Eisen, kraus geschmiedetes
Eisen, Zahneisen. (b) Eine Figur zahnen, bey den Bildhauern, sie mit dem
Zahneisen bearbeiten.