Das Zeugamt
, [
1695-1696] des -es, plur. die -ämter, ein
Amt, Collegium solcher Personen, welche die Aufsicht über die
Kriegsgeräthschaften; haben nur an einigen Orten, z. B. zu Wien, wo es so wohl
ein Feld- und Haus-Artillerie-Zeugamt, als auch ein Artillerie-Oberzeugamt
gibt.