2. Zetteln
, [
1695-1696] verb. reg. act. einzeln und in
kleinen Theilen fallen lassen, auch nur in der im gemeinen Leben üblichen
Ableitung Verzetteln, welches
S. dieses Wort scheinet der Abstammung nach von dem
vorigen ganz verschieden zu seyn. Es ist der Form nach gedoppelt abgeleitet; so
wohl vermittelst der Sylbe el, ein Iterativum oder Diminutivum zu bilden, von
zetten, einem noch in Oberdeutschland völlig gangbaren Worte, fallen lassen,
und dadurch verlieren; als auch vermittelst des gedoppelten t, ein Intensivum
zu bilden, von einem veralteten Verbo zeten. Allein dieses ist seiner Bedeutung
nach sehr dunkel, wenn es nicht das zetan, abhauen, bey dem Ottfried ist: thie
esti thie sie zetitun, welche sie abhieben; welches so wohl mit dem Lat.
caedere, als auch mit cadere, so wohl dem Laute als der Bedeutung nach verwandt
ist.