Zeter
, [
1693-1694] ein sehr alter Ausruf so wohl
des höchsten Schmerzens, der höchsten Gewalt, als auch eines geringern Grades
des Unwillens. Im ersten Falle wird es noch an manchen Orten bey peinlichen
Prozessen gebraucht, wo bey Verurtheilung eines Mörders eine von der Obrigkeit
verordnete Person im Nahmen des Ermordeten über die erlittene Gewalt öffentlich
Zeter schreyen muß, daher diese Person der Zeterschreyer, und an manchen Orten
der Blutschreyer genannt wird. Zeter über jemand schreyen, aus Verzweiflung
über die von ihm erlittene Gewalt schreyen. Im letztern Falle ist dieses Wort
noch unter dem großen Haufen üblich, wo es nicht nur in geringen Graden des
Unmuths, der Verwunderung u. s. f. gebraucht wird, Zeter über den Menschen
sondern auch in vielen Zusammensetzungen üblich ist: ein Zeterjunge, ein
boshafter, leichtfertiger Junge, ein Zetermädchen, ein Zeterding u. s. f. Anm.
Das Wort ist in Obersachsen und Oberdeutschland am üblichsten; in Niedersachsen
kennet man es hin und wieder auch, aber in manchen Gegenden ist dafür Jodute
üblich. (
S. dasselbe.) Wachters, Frischens und anderer Ableitung
von dem Lateinischen citatur hat nichts, als die zufällige Ähnlichkeit des
Klanges, und nicht ein Mahl eine Ähnlichkeit der Begriffe zum Grunde. Das
gerichtliche Zeterschreyen geschiehet ja nicht in der Absicht, den Mörder zu
citiren, sondern bey der Verurtheilung eines Mörders, die von ihm dem
Ermordeten zugefügte Gewalt desto sinnlicher zu machen. Der Zeterschreyer
scheint die Stelle des Bluträchers der ältern Völker zu vertreten. Zeter
scheint vielmehr ein alter Ausruf des rohen Volkes zu seyn, eine Interjection
ohne Sinn, oder auch eine Verstümmelung eines jetzt unbekannten verständlichen
Wortes. Die Schreibart Zetter ist wider die Aussprache, indem das erste e
jederzeit gedehnet wird.