Zerrütten
, [
1689-1690] verb. reg. act. eigentlich,
durch rütten, d. i. heftiges hin und her bewegen, die Theile eines Dinges in
Unordnung bringen. Die Räder einer Uhr zerrütten. Am häufigsten in weiterer
Bedeutung, die Theile eines Dinges auf eine gewaltsame Art in Unordnung
bringen. Den Staat zerrütten. Daher die Zerrüttung, gewaltsame Unordnung unter
den Theilen eines Dinges. Die Herrschsucht entspinnet Zerrüttungen und blutige
Kriege. Anm. Die zweyte Hälfte ist das außer dieser Ableitung veraltete Verbum
rütten, von welchem wir noch das Iterativum rütteln haben. Rütten selbst ist
ein Iterativum von dem gleichfalls veralteten ruten, reiten, hin und her
bewegen, von welchem Reiter noch an manchen Orten ein Sieb bedeutet.
[
1691-1692]