Zeitlich
, [
1677-1678] adj. et adv. 1. Was zur
gegenwärtigen Zeit ist, oder geschiehet, gegenwärtig nur im Oberdeutschen, wo
auch zeitig auf eben dieselbe Art gebraucht wird. Der zeitliche Innhaber des
Gutes, der gegenwärtige. 2. Vor der gewöhnlichen, oder bestimmten Zeit, zeitig;
am häufigsten im gemeinen Leben, mit der Comparation, zeitlicher, zeitlichste.
Zeitlich kommen. Zeitlich aufstehen. 3. Zur gehörigen, zur rechten Zeit
geschehend, und darin gegründet, wie zeitig; auch nur im gemeinen Leben.
Zeitliche Hülfe verschaffen. Wenn du nicht zeitlich dazu thust. 4. Zur
gegenwärtigen Folge der veränderlichen Dinge gehörig, und darin gegründet. (a)
Im Gegensatze des Ewigen, wie irdisch. Zeitliche Güter, zeitliche Dinge, die
zeitliche Glückseligkeit. Zeitlich und ewig strafen. Auch als ein Substantivum.
An dem Zeitlichen kleben. Nach dem Zeitlichen trachten. (b) Im Gegensatze des
geistlichen, oder vielmehr kirchlich, wie weltlich; am häufigsten in der
Römischen Kirche. Ein Verwalter im Zeitlichen. Zeitliche Güter, weltliche. Anm.
Schon bey dem Kero, Notker u. s. f. citlihh, zitelich, Nieders. tidelich.
[
1679-1680]