Der Zeidler
, [
1671-1672] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
In manchen Gegenden noch überhaupt derjenige, welcher die Kunst verstehet, die
Bienen zu zeideln, und zu warten. 2. In engerer Bedeutung sind in manchen
Provinzen noch Zeidler solche, welche das Recht besitzen, Bienen in einem Walde
zu halten; dergleichen es in der Lausitz, in Sachsen u. s. f. gibt. In den
Reichswäldern um Nürnberg waren die Zeidler ehedem sehr angesehen, indem sie
von dem Kaiser und Reiche mit dem Zeidelrechte beliehen wurden, und ihr und der
Zeidelgüter Nahme dauert daselbst noch fort, obgleich die Waldpflege der Bienen
daselbst längst aufgehöret hat.