Der Zeidelmeister
, [
1671-1672] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Überhaupt derjenige, welcher die Kunst, die Bienen zu zeideln, und in weiterer
Bedeutung, die ganze Bienenpflege gehörig verstehet, nur noch in einigen
Gegenden; in andern der Bienenmeister, Bienenvater, Bienenwärter. 2. In andern
Gegenden, z. B. im Nürnbergischen, ein Vorgesetzter oder Richter der Zeidler,
welcher ehedem zu Feucht seinen Sitz hatte, und im mittlern Latein. Magister
mellicidarum, oder Zeidelariorum hieß. Er stand unter dem Oberrichter, welcher
Butigularius, Butigler hieß, von Beute, ein Bienenhaus.
S. Schwarzens Disp. de Butigulariis, Altorf, 1723, 1743.