Das Zeidelgut
, [
1671-1672] des -es, plur. die -güter, in
verschiedenen Provinzen, besonders im Nürnbergischen, ein Bauergut, welches das
Recht hat, Bienen in dem Reichsforste zu halten und zu zeideln. Im
Nürnbergischen gibt es dreyerley Güter dieser Art: Zeidelmütter, unmittelbare
Zeidelgüter, welche mittelbare, oder Afterlehengüter von sich abhängen haben,
welche letztern Zeideltöchter heißen, und einschichtige Zeidelgüter, welche
zwar auch unmittelbar sind, aber keine Zeideltöchter haben.