Zeichnen
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1669-1670] verb. reg. act. et neutr. 1.
Die Umrisse eines Gegenstandes und jeder sichtbaren Partie desselben durch
Linien nachbilden; wodurch es sich von Mahlen unterscheidet. Es ist hier so
wohl ein Neutrum. Zeichnen können, zeichnen lernen. Nach der Natur zeichnen.
Mit Bleystift, Röthel, der Feder, dem Pinsel zeichnen. Als auch ein Activum.
Eine Figur, einen Baum zeichnen. 2. Ein Merkmahl an etwas machen, um es daran
wieder zu erkennen. Einen Ballen Waare, eine Stelle in einem Buche, das Vieh
zeichnen. Ein wohl gezeichnetes Pferd, welches schöne Unterscheidungsmerkmahle
hat. Gott hat ihn gezeichnet, durch ein sichtbares Merkmahl von andern
unterschieden; ein im gemeinen Leben von ungestalten, oder gebrechlichen
Personen üblicher Ausdruck. So auch das Zeichnen. Anm. Die Endsylbe nen
verräth, daß es ein Intensivum von einem veralteten Verbo zeichen ist, welches
noch im Kero, bey dem Ottfried u. s. f. vorkommt. Im Nieders. tekenen, bey dem
Ulphilas taiknan, im Lat. signare. Das Griech hier nichtlateinischer
Text, siehe Image. hier nichtlateinischer Text, siehe
Image, ist so, wie unser zeigen, genau damit verwandt.
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1671-1672]