Der Zehrpfennig
, [
1669-1670] des -es, plur. inus. 1. Eine
kleine Geldsumme zum Unterhalte auf der Reise, oder an einem fremden Orte;
besonders so fern dieselbe als ein Almosen gegeben wird; wie Zehrgeld, Jemanden
um einen Zehrpfennig ansprechen. 2. Das zu seinen täglichen Bedürfnissen,
besonders zu dem Unterhalte erforderliche Geld. So sagt man z. B. ein guter
Wirth müsse auf einen dreyfachen Pfennig bedacht seyn, auf einen Zehrpfennig,
Ehrenpfennig und Nothpfennig.