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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Zehentordnung | | Die Zehentruthe

Das Zehentrecht

, [1667-1668] des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, die Befugniß, den Zehenten zu heben; ohne Plural. 2. Der Inbegriff der Gesetze in Ansehung des Zehenten; entweder im Singular allein, oder im Plural allein. 3. Ein Recht, oder Befugniß, welches dem Zehenten anklebt, z. B. daß er nicht mit Arrest belegt werden kann; mit dem Plural.
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