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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Zehentner | | Die Zehentordnung

Zehentpflichtig

, [1667-1668] adj. et adv. verpflichtet, oder verbunden, den Zehenten zu geben; zehentverwandt. So auch die Zehentpflichtigkeit.
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