Das Zehentgericht, Zehntgericht
, [
1667-1668] des -es, plur. die -e, an
einigen Orten, ein Gericht, welches die über die Zehenten entstehenden
Streitigkeiten schlichtet; und welches weder mit Sendgericht, von Synodus, noch
mit Zentgericht, von Centena, verwechselt werden muß.