Das Zaungericht
, [
1661-1662] des -es, plur. die -e, an
einigen Orten, eine Art der niedern Gerichtbarkeit, welche sich über einen
bloßen Hof in eines andern Gebieth erstreckt, so weit nähmlich des Hofes Zaun
gehet. Es wird daher auch das Pfahlgericht genannt.