Zäumen
, [
1659-1660] verb. reg. act. den Zaum
anlegen. 1. Eigentlich. Ein Pferd zäumen. 2. Figürlich. (a) In den Küchen
zäumet man die Hühner, Kapaunen u. s. f. wenn man die eine zusammen gebogene
Keule durch den Durchschnitt im Bauche, die andere aber durch den über den
Rücken hinunter gebogenen Kopf und Schnabel stecket. (b) In den gehörigen
Schranken halten. Seine Begierde, seine Zunge zäumen. Ungezäumte Begierden.
Anm. Im Nieders. tomen, welches aber auch krampen bedeutet; uptömen, den Hut
aufkrämpen, daal tömen, die Krämpe niederlassen.