Die Würde
, [
1625-1626] plur. die -n. 1. Ein jeder
Vorzug eines Dinges oder einer Person. Ich will ihn in seinen Würden lassen,
will ihm seine Vorzüge nicht absprechen. 2. Ein merklicher äußerer Vorzug in
der bürgerlichen Gesellschaft, und ein mit solchen Vorzügen verbundenes Amt.
Die kaiserliche, königliche, gräfliche Würde. Zu einer hohen Würde gelangen.
Geistliche Würden. Aller seiner Würden verlustig erkläret werden. Mit einer
Würde bekleidet werden. Es wird in dieser Bedeutung von bürgerlichen Vorzügen
in den obern Classen gebraucht, so fern sie zugleich mit einer gewissen Ehre
verbunden sind, der Vorzug mag nun in einem wirklichen Amte, oder nur in einem
Titel bestehen. In manchen Fällen wird es auch im Plural und im Abstracto von
geistlichen mit solchen Vorzügen bekleideten Personen gebraucht. Ew. Ehrwürden,
Wohlehrwürden u. s. f. 3. Die Eigenschaft, da etwas den Vorzügen der obern
Classen in der bürgerlichen Gesellschaft gemäß ist, hoher Grad der
Anständigkeit; ohne Plural. Ernst und Würde herrschet in seinem ganzen
Betragen. Die Würde des Styles, die Eigenschaft, da der Ausdruck dem
verfeinerten Empfindungsvermögen der obern Classen angemessen ist. Anm. Schon
im Ottfried Wirde, im Kero Wirdige. Es ist mit werth Eines Geschlechtes, und
von demselben nur in der Ableitungssylbe unterschieden. Ob aber die Wurzel wer
zu schwer gehöret, und folglich Würde mit Bürde Eines Ursprunges ist, läßt sich
vermuthen, aber nicht beweisen.