Worthabend
, [
1615-1616] adj. et adv. das Wort, d. i.
den Vorsitz, habend, nur noch in einzelnen Fällen, besonders in den
Kanzelleyen. So wird der jedes Jahr regierende Bürgermeister in manchen Städten
der worthabende Bürgermeister genannt. Auch derjenige, welcher im Nahmen
mehrerer das Wort führet, oder den Vortrag hat, wird zuweilen worthabend,
worthaltend, wortführend, und mit einem Substantive, der Wortführer, Worthalter
genannt.