Wölben
, [
1601-1602] verb. reg. act. 1. Mit einer
gemauerten bogenförmigen Decke versehen. Ein gewölbter Keller, ein gewölbtes
Grab. Gewölbte Zimmer. Die bogenförmige gemauerte Decke selbst heißt ein
Gewölbe. In weiterer Bedeutung, mit einer bogenförmigen Decke überhaupt
versehen. So hat man gewölbte Kasten, deren hölzerner Deckel einem Gewölbe
gleicht. 2. Figürlich, zu einer bogenförmigen Decke ründen. Sieh, wie auf dem
Hügel die grüne Haselstaude zu grünen Grotten sich wölbt, Geßn. Ein gepflanzter
Weinstock soll sich wie eine kühle Laube um die Fenster wölben, eben ders.
Daher das Wölben und die Wölbung. Anm. Im Nieders. wolven, im Schwed. hvaelfva,
welches aber auch im Kreise drehen bedeutet. Es stammet mit volvere von einer
Wurzel wol, wel ab, deren Hauptbegriff die Ründe, und die Bewegung in Gestalt
derselben ist, und wovon mit veränderten Ableitungssylben auch Welle, wälzen,
u. s. f. herkommen. [
1601-1602]